Verordnungen
Hausordnung
Schul – und Hausordnung Fritz-Baumgarten-Schule
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Unterricht
- Die Schule ist ab 6.00 Uhr für den Frühhort geöffnet.
- Einlass für alle anderen Kinder ist um 7.35 Uhr. (Vor Unterrichtsbeginn gibt es keine Aufsicht auf dem Hof.)
- Zu Unterrichtsbeginn 7.50 Uhr sind wir am Platz und das Arbeitsmaterial liegt vollständig bereit.
- Unsere Garderobe legen wir ordentlich in den dafür vorgesehenen Bereich / Raum ab. (Die Garderoben sind keine Aufenthaltsorte.)
- Die kleinen Pausen nutzen wir zum Essen, den Toilettengang und um uns auf die nächsten Unterrichtsstunden vorzubereiten.
- In den großen Pausen verlassen wir das Schulgebäude und bewegen uns an der frischen Luft. (Wenn es regnet, klingelt es ab und wir verbringen die große Pause in unserem Klassenraum.)
- Der Müllcontainerplatz ist kein Spielbereich.
- Wir klettern nicht auf Mauern oder Bäumen herum. Wir achten beim Spielen auf Pflanzen.
- Das Mittagessen nehmen wir im Speiseraum ein. Bei der Essensausgabe halten wir unseren Essenschip bereit. Wir achten auf Tischmanieren und Ruhe. Nach dem Essen verlassen wir unseren Tisch sauber und ordentlich und gehen zur Hofpause. (Die Plätze im Speiseraum sind beschränkt, deshalb sind diese vorrangig für Kinder vorgesehen, die an der Schulspeisung teilnehmen.)
- Wir vergreifen uns nicht am Eigentum Anderer und gehen sorgsam mit Schulmaterialien (Mobiliar, Sportgeräte, Spielsachen, Laptops, I-Pads, Instrumente, Bücher, …) um.
- Fenster, Lamellen und Außenjalousien werden nur von Erwachsenen geöffnet und geschlossen.
- Die Turnhalle wird nur mit Erlaubnis der Sportlehrkraft und in Turnschuhen betreten.
- Beim Sportunterricht ist das Tragen jeglichen Schmucks untersagt. (Abkleben verboten!)
- Über das Verhalten im Fachunterricht (Kunst, Musik, Werken, …) wurden wir belehrt und halten uns an die Vorgaben.
- Zum Unterrichtsende verlassen wir unsere Plätze ordentlich, räumen unsere Schulsachen weg und stellen die Stühle hoch (außer Mittwoch). Jede Klasse ist für ihren Klassenraum und ihren Garderobenbereich sowie Mülltrennung und -entsorgung verantwortlich!
- Hortkinder melden sich nach Unterrichtsende im Hort an.
- Hauskinder verlassen nach Unterrichtsende das Schulgelände.
- Während der Hortzeit halten wir uns nur in den vorgegebenen Bereichen auf.
- Während der Unterrichts- und Hortzeit ist das Verlassen des Schulgeländes verboten.
- Mit Betreten des Schulgeländes sind Mobiltelefone und Smartwatches in den Ruhe- bzw. Schulmodus zu setzen. Die Benutzung ist erst nach Ende der Schul- und Hortbetreuungszeit außerhalb des Geländes wieder erlaubt.
Ordnung und sozialer Umgang - Wir achten auf Ordnung und Sauberkeit im Schulhaus und auf dem Schulgelände. Wir benutzen die Mülleimer.
- Wir achten auf Sauberkeit in den Toiletten. Wir spülen nach jedem Toilettengang und gehen mit Toilettenpapier, Seifenspendern und Papierhandtüchern verantwortungsvoll um.
- Verursachte Schäden oder Verunreinigungen, müssen wir in Ordnung bringen oder unsere Eltern müssen dafür aufkommen.
- Wir gehen höflich und respektvoll miteinander um. Wir wenden keine Gewalt an und beleidigen niemanden. Wir beachten die Regeln. "Stopp!" und/oder "Nein!" (Dies gilt für Kinder und Erwachsene gleichermaßen.)
- Wir rennen nicht im Schulgebäude. Wir rutschen keine Treppengeländer herunter.
- Wir nehmen Rücksicht aufeinander. Wir stören die Anderen nicht beim Lernen. (Wer mit Absicht stört, kann vom Unterricht ausgeschlossen werden und muss das Versäumte nachholen.)
- Fundsachen geben wir im Sekretariat oder beim Hausmeister ab.
- Wenn ich etwas vermisse, schaue ich im Fundsachenschrank nach. (Gut wäre es, wenn persönliche Sachen immer mit Namen versehen sind.)
- Bei Feueralarm verlassen wir ruhig das Schulgebäude und finden uns am Sammelplatz ein.
Informationen für die Sorgeberechtigten - Bitte unterstützen Sie Ihr Kind im Schullalltag:
→ Schicken Sie es pünktlich (auch nicht zu früh) zur Schule.
→ Achten Sie auf Vollständigkeit der Schulmaterialien. - Bei Fragen oder Anliegen können Sie sich vertrauensvoll an die Schulleitung oder Lehrkräfte wenden, vereinbaren Sie dazu bitte ein Gesprächstermin.
- Für mitgebrachte Wertgegenstände (Schmuck, Spielzeug, Smartphones, Smartwatches, Schlüssel, …) übernimmt die Schule keine Verantwortung oder Haftung.
- Kann Ihr Kind aus bestimmten Gründen (z.B. Krankheit) die Schule nicht besuchen, melden Sie es bitte bis 8.00 Uhr im Sekretariat telefonisch oder per Mail ab.
- Unfälle und Verletzungen müssen immer gemeldet werden.
Achten Sie bitte darauf, Adressen und Telefonangaben stets aktuell zu halten und Änderungen unverzüglich im Sekretariat anzuzeigen.
→ Unter den Notfallnummern sollte immer jemand erreichbar sein. - Auf dem gesamten Schulgelände sind Hunde verboten. (Ausnahme: Unser Schulhund und Hunde, die eine Sondererlaubnis der Schulleitung haben.)
- Kleidungsstücke mit Aufdrucken, die im Scheine der freien Meinungsäußerung rassistische, sexistische, gewaltverherrlichende oder diskriminierende Aussagen machen, sind nicht erlaubt. (Dies gilt für Kinder und Erwachsene gleichermaßen.)
- Das Mitbringen von Waffen und anderen gefährlichen Gegenstanden ist verboten.
- Bei Schul- oder Hortveranstaltungen ist das Fotografieren und Filmen nur nach vorheriger Absprache mit der Schul- und Hortleitung gestattet. (Datenschutzgesetz)
- Der Besitz, die Weitergabe und der Konsum von Drogen sind auf dem Schulgelände nicht gestattet.
- Bezug zum Cannabisgesetz: Im engen schulischen Bereich besteht ein striktes Verbot, Cannabisprodukte, gleich in welcher Menge und Form, mit sich zu führen. Dies gilt für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten bzw. an verbindlichen schulischen Veranstaltungen (§ 26 SächsSchulG) teilnehmen.
gez. die Schulleitung der Fritz-Baumgarten-Schule
Die Schul- und Hausordnung tritt mit Wirkung vom 01.08.2024 in Kraft.
